9 Fragen zur Politik für die Informationsgesellschaft
Die Antworten der SPÖ
1. Frage: Informationen des öffentlichen Sektors
Welche Position vertreten Sie bezüglich der Veröffentlichung von
Informationen des öffentlichen Sektors? Sollten derartige
Informationen kostenlos und frei zugänglich sein oder halten Sie
diesbezüglich Einschränkungen bzw. Benutzungsgebühren für notwendig?
Bezüglich welcher Informationen sehen sie konkreten Handlungsbedarf?
Welche Position vertreten Sie konkret bezüglich einer möglichen
Einführung einer Benutzungsgebühr für den öffentlichen Zugang zum
Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS)? Ist es für Sie denkbar
Informationen des öffentlichen Sektors lediglich über private
Unternehmen kostenpflichtig zu veröffentlichen?
Antwort 1:
Die SPÖ tritt für eine größtmögliche Transparenz der Öffentlichen
Verwaltung ein und räumt dem Informationsanspruch der BürgerInnen den
Vorrang gegenüber der Amtsverschwiegenheit ein. Mit einer Initiative soll
in der nächsten Legislaturperiode der Grundsatz der Amtsverschwiegenheit
aufgehoben werden; nur mehr in Einzelfällen soll gegenüber der
Öffentlichkeit aus Geheimhaltungsgründen des Staates (Schutz
personenbezogener Daten wie Steuerbescheide, militärische Sicherheit etc.)
Informationen verschwiegen werden.
Solche Informationen können natürlich möglichst unbürokratisch über das Internet zur Verfügung gestellt werden. Für die SPÖ ist es allerdings auch von Bedeutung, dass sowohl der Zugang zum Medium Internet (z.B. im ländlichen Raum) gefördert wird bzw. solche Informationen für Personen, die keinen Internetzugang haben oder haben wollen, auch verfügbar sein müssen.
Für die SPÖ sind Einschränkungen und Benutzungsgebühren nur im Ausnahmefall vorstellbar.
Besondere Bedeutung hat für die SPÖ der freie Zugang zum Rechtsinformationssystem des Bundes, da es ein bedeutsamer Bestandteil des Rechtsstaates ist, dass alle Rechtsunterworfenen freien Zugang zum Recht bekommen; daher ist die Zurverfügungstellung der geltenden Fassung von Rechtsnormen eine Aufgabe des Bundes, die von diesem kostenfrei zu gewährleisten ist. In diesem Zusammenhang sei daran erinntert, dass von Abgeordneten der SPÖ am 18.1.2001 der Antrag 364/A(E) der Abg. Mag. Johann Maier und GenossInnen betr. weiterhin kostenlosen Zugang zum RIS eingebracht wurde. Von den Regierungsparteien wurde eine Behandlung im Verfassungsausschuss verweigert und der diesbezügliche Antrag vertagt.
Es sei auch erwähnt, dass den Anlass dieses Entschließungsantrages die Anfragebeantwortung 1305/AB des Bundeskanzlers Dr. Wolfgang Schüssel gewesen ist, unter der als einnahmenwirkame Maßnahmen seines Ressorts die Gebührenpflicht für Abfragen bzw. für das Herunterladen von Texten aus dem RIS angekündigt wurden. Schließlich sieht die SPÖ die Information über den öffentlichen Sektor und des öffentlichen Sektors als Aufgabe des Staates an; eine Übernahme dieser Aufgabe durch Private, die dann kostenpflichtig wäre, ist außer in Einzelfällen abzulehnen.
2. Frage: Speicherung von Verbindungsdaten
Welche Position vertreten Sie bezüglich der anlassunabhängigen
Speicherung von Verbindungsdaten der elektronischen Kommunikation
(E-Mail, WWW, (Mobil-)Telefonie, Fax, usw.)? Sollte eine derartige
Speicherung verpflichtend erfolgen? Wenn ja:
Wie lange sollten diese Daten gespeichert werden?
Wer sollte die Kosten für diese Speicherung tragen?
Welche sonstigen Rahmenbedingungen halten Sie für nötig?
Sollten Ihrer Ansicht nach auch Inhaltsdaten der elektronischen
Kommunikation gespeichert werden?
Antwort 2:
Diese Frage ist in Anbetracht der Ereignisse des 11. September 2001 und der
Debatte über Anti-Terror-Maßnahmen besonders sensibel zu sehen. Darüber
hinaus passieren die genannten Kommunikationsformen nach keiner
einheitlichen technischen Struktur, was eine Lösung nicht einfacher macht.
Die Speicherung von Verbindungsdaten ohne Anlass ist einerseits als Recht des Betreibers anzuerkennen, um eine Abrechnung der Leistungen zu ermöglichen. Dem steht das Recht der KundInnen gegenüber, die Leistungsverrechnung detailliert zu erhalten und gegen diese einen allfälligen Einspruch zu erheben. Diese Verbindungsdaten sind nach Wegfall des Zweckes für die Speicherung umgehend zu löschen.
Was die Verwendung von Verbindungsdaten für andere Zwecke (Fahndung etc.) betrifft, ist für die SPÖ eine richterliche Anordnung unbedingt notwendig. Darüber hinaus ist durch die Einsetzung von Rechtschutzbeauftragten für eine unabhängige begleitende Kontrolle zu sorgen. Auch dabei sollte jedoch eine exzessive Inanspruchnahme, wie in Einzelfällen bereits in Österreich passiert, nicht möglich sein.
Hinsichtlich der Kosten wäre eine Vereinbarung mit den Betreibern zu erzielen, da der Staat für die Inanspruchnahme dieser Daten zu seinen Zwecken eben z.B. zu Fahnungszwecken auch ein Entgelt zahlen sollte.
Was die Diskussion über die Speicherung aller Verbindungsdaten unabhängig vom Anlassfall also auf Vorrat betrifft, steht die SPÖ diesem Vorhaben kritisch gegenüber, da damit ein massiver Eingriff in die Privatsphäre aller Benützer der elektronischen Kommunikation verbunden ist.
3. Frage: Datenzugriff / Hacker
Welche Position vertreten Sie bezüglich der in der vergangenen
Legislaturperiode vorgenommenen Änderungen im Militärbefugnisgesetz
(jederzeitiger Zugriff auf Benutzerdaten öffentlicher
Telekommunikationsdienste) und die durch das
Strafrechtsänderungsgesetz eingeführten Bestimmungen bezüglich des
Eindringens in Computersysteme? Sollten die darin geregelten
Befugnisse und Strafbestimmungen ausgebaut/eingeschränkt werden?
Antwort 3:
Die SPÖ hat das von der schwarz-blauen Regierung vorgeschlagene
Militärbefugnisgesetz wegen der drastischen Ausweitung der
Befugnisse der Geheimdienste scharf kritisiert und deswegen auch nicht
zugestimmt. Ihrer Auffassung sind alle diese Bestimmungen zu weit gehend,
insbesondere ist nicht einzusehen, dass dem Militär auf einmal umfassende
Befugnisse, wie sie sonst nur zur Kriminalitätsbekämpfung vorgesehen sind,
eingeräumt wurden, und das keineswegs eingeschränkt auf den militärischen
Bereich.
Die SPÖ tritt daher dafür ein, dass auch der generelle Zugriff auf die Benutzerdaten öffentlicher Telekommunikationsdienste beseitigt wird und nur mehr für militärische Zwecke unter strengen Voraussetzungen und Kontrolle durch einen Rechtschutzbeauftragten möglich ist.
4. Frage: Biometrie
Welche Position vertreten Sie bezüglich der flächendeckenden
Erfassung biometrischer Kennzeichen (z.B. Fingerabdrücke) und der
Verwendung dieser Kennzeichen in Ausweisen bzw. zur Identifikation
gegenüber Behörden?
Antwort 4:
Die SPÖ beurteilt diese Maßnahme als allgemeine Maßnahme gegenüber der
Gesamtbevölkerung auch im Lichte der Terror-Bekämpfung als überschießend.
Darüber hinaus bringt wie auch intern. Beispiele zeigen der Eingriff
gegenüber allen BürgerInnen nicht jene Erfolge mit sich, die einen solchen
Eingriff rechtfertigen können.
5. Frage: barrierefreier Zugang
Welche Maßnahmen sollten Ihrer Ansicht nach zur Sicherstellung des
barrierefeien Zugangs - Benutzbarkeit für z.B. blinde und
sehbehinderte Menschen - zu Internetauftritten und Anwendungen des
e-Government unbedingt ergriffen werden? Welche Maßnahmen haben Sie
bzw. Ihre Partei in diesem Bereich bisher konkret gesetzt? Ist Ihre
Homepage bzw. die Homepage Ihrer Partei so gestaltet, dass sie auch
für blinde und sehbehinderte Menschen problemlos benutzbar ist?
Antwort 5:
Heute ist nahezu an jedem Arbeitsplatz ein Computer in irgendeiner Form im
Einsatz: Sehbehinderte und blinde Menschen erhalten
damit erstmals eine Chance sich vollständig in der von Leistung geprägten
Arbeitswelt zu etablieren und zu bewähren. Die durch Sehschädigung
hervorgerufenen Handicaps, wie Mobilitätseinschränkung, werden dadurch
reduziert, daß viele Arbeiten durch Datenfernübertragung sozusagen "zu
Hause" erledigt werden können. Viele "Wege" fallen weg, die Informationen
erhält bzw. versendet man via Modem und Computer. Der Einsatz einer
speziellen Hard- und Software ermöglicht dem Sehgeschädigten, diese
digitalen Informationen in eine für ihn lesbare Form zu bringen und ihn
somit für einen computerunterstützten Arbeitsplatz zu qualifizieren.
Die SPÖ tritt daher dafür ein, dass spezielle EDV-Schulungen den behinderten Mitmenschen die Möglichkeit zur vollen Integration am Arbeitsplatz und somit auch zur Benutzung des E-Government eröffnen. Bereits jetzt ist es in heimischen Schulungszentrum möglich, den Europäischen Computer-Führerscheins (European Computer Driving Licence, kurz ECDL) unter spezieller Berücksichtigung der Anforderungen Blinder und Sehbehinderter, abzulegen.
Freilich sollte mit steuerlichen Anreizen sowohl privat als auch beruflich der Ankauf von entsprechender Hard- und Software unterstützt werden, da erst bei Einsatz entspechender technischer Hilfsmittel, z.B. "vorlesende Browser", das Internet für Sehbehinderte nutzbar wird. Da allen behinderten Menschen die Möglichkeit gegeben werden sollte, das Internet und seine Dienste effizient zu nutzen, wäre eine nur auf Sehbehinderung abgestellte Programmierung von WEB-Servern nicht ausreichend. Daher ist auch die SPÖ-Hompage unter Einsatz speziell für Sehbehinderte konzipierter Hilfsmittel "problemlos" nutzbar.
6. Frage: dringliche Steuerungsmaßnahmen für den IT-Bereich
Welche Maßnahmen sollten Ihrer Ansicht nach in der kommenden
Legislaturperiode in den Bereichen Internet, elektronische
Datenverarbeitung, Privatsphäre, Cybercrime unbedingt gesetzt werden?
Antwort 6:
Für zukünftige Maßnahmen gilt es, gerade in einem Bereich, der völlig
divergierende Rechtsgüter betrifft, mit Ausgewogenheit und Augenmaß
Maßnahmen zu setzen.
Die österr. Tradition ist gerade im Bereich der personenbezogenen Daten besonders sensibel. Ist es in den skandinavischen Staaten üblich, sensible Daten zu veröffentlichen, ist in Österreich zu solchen Daten (eben z.B. Steuer- und Einkommensdaten) ein gegenläufiger Trend zu erkennen. Es sei in diesem Zusammenhang an das Bundesverfassungsgesetz erinnert, welches eine Veröffentlichung von allen Personen in einem Einkommensbericht vorsieht, die über 80 % des Einkommens eines Abgeordneten erhalten und die in Rechtsträgern beschäftigt sind, die der Kontrolle des Rechnungshofes unterliegen. Diese Bestimmung des Bundesverfassungsrechts wurde von diversen Betroffenen angefochten, ein Einkommensbericht konnte daher bis heute nicht erstellt werden, die Entscheidung ist beim Europäischen Gerichshof anhängig.
Im Gegentrend dazu wurden mit einer Reihe von Gesetzesänderungen Bestimmungen geschaffen, die es dem Staat ermöglichen, personenbezogene Daten über die BürgerInnen zu sammeln. Eine Reihe dieser Änderungen wurde vom Datenschutzrat heftig kritisiert. Betrachtet man sie jedoch in ihrer Gesamtheit, so wurde in letzter Zeit ein großer Schritt in Richtung Anlegung von Datensammlungen und Verknüpfungen dieser Datensammlungen gesetzt.
Die Auswirkungen all dieser gesetzlichen Maßnahmen sollten unter Beiziehung von Experten und des Datenschutzrates evaluiert werden, um sicherzustellen, dass die Behörden nur jene Informationen über die BürgerInnen erhalten, die für die Erfüllung ihrer Aufgaben notwendig sind, darüber hinausgehende Daten müssen im Interesse der BürgerInnen geschützt werden.
Diese Diskussion ist breit und öffentlich zu führen und soll ebenfalls die Aspekte einer e-Card (siehe auch Fragen 8 und 9) oder des sog. Personenkennzeichens berücksichtigen.
Was die Fragen des Internet betrifft, ist eine nationalstaatliche Herangehensweise wenig sinnvoll. Nur eine internationale Gemeinschaft kann dafür sorgen, dass dieses wichtige moderne Medium seine positiven Aspekte auf der einen Seite beibehält und auf der anderen Seite wirksame Maßnahmen gegen kriminelle Handlungen gesetzt werden können.
7. Frage: offene Standards / Open Source Software
Was ist Ihre Haltung zu offenen Standards und Schnittstellen in der
EDV-Branche, insbesondere auch im Bezug auf eine transparente und
bürgerfreundliche Verwaltung? Planen Sie, derartige Standards in der
Verwaltung durchzusetzen? Haben Sie weiters vor, Open Source Software
(OSS) in der Verwaltung, Schulen,... einzusetzen? Werden Sie
generell die Benutzung und Entwicklung von OSS fördern oder
einfordern?
Antwort 7:
Der Einsatz von Open-Source-Software wird heute nicht mehr nur in
Fachzirkeln, sondern mittlerweilen in der breiten Öffentlichkeit
diskutiert. Große Hardware-Hersteller wollen in Zukunft in ihren Rechnern
verstärkt OSS verwenden. Und zahlreiche Hacker haben überdies gezeigt, dass
"Software Monokulturen" für Angriffe besonders anfällig sind. Dort wo es
vernünftig ist sollte OSS daher selbstverständlich zum Einsatz kommen.
Mehrere EU-Staaten haben bereits die Potentiale der Open-Source-Software
erkannt und, wie das Beispiel BRD zeigt, Strategien zur Unterstützung von
Sicherheit und Wettbewerb in der Informationsgesellschaft entwickelt: Das
Ministerium für Wirtschaft und Technologien unterstützt die Entwicklung
einer vertrauenswürdigen, nutzerfreundlichen und offenen
Verschlüsselungssoftware. Die SPÖ tritt schon seit längerem für die
Schaffung eines eigenen Technologieministeriums ein. Analog des
bundesdeutschen Beispieles sollte dieses Ministerium auch in Österreich die
Benutzung und Entwicklung von OSS fördern.
8. Frage: Datenschutz / Privacy
Halten Sie die bestehenden Bestimmungen bezüglich Datenschutz und
Schutz der Privatsphäre für ausreichend oder sehen Sie in diesem
Bereich Bedarf für Veränderungen? Wird die Einhaltung der
Datenschutzbestimmungen im öffentlichen wie auch im privaten Sektor
Ihrer Ansicht nach ausreichend überprüft?
Antwort 8:
Die Grundzüge der Antwort sind schon in der Antwort zu Frage 6 dargestellt.
Für die SPÖ ist es jedoch von besonderer Bedeutung, dass Österreich im
europäischen Kontext wieder eine Vorreiterrolle übernimmt, um den
Datenschutz auf der europäischen Ebene weiter sinnvoll auszubauen. Gerade
der europäische Rechtsraum hat bei dieser Problemstellung eine
Vorreiterrolle einzunehmen, wobei der Schutz von Daten der BürgerInnen
nicht nur gegenüber dem Staat, sondern auch gegenüber den Einrichtungen der
Wirtschaft eine große Herausforderung sind.
Ebenso ist die besondere Schutzwürdigkeit der sensiblen Daten (Daten über die rassische und ethnische Herkunft, politische Meinung, Gewerkschaftszugehörigkeit, religiöse oder philosophische Überzeugung, Gesundheit oder Sexualleben) noch keine Selbstverständlichkeit im alltäglichen Bewusstsein all jener, die mit solchen Daten umzugehen haben, geworden.
Die Überprüfung der Einhaltung der Datenschutzbestimmungen kann durch eine Zuständigkeit der Datenschutzkommission auch im privaten Bereich für den Betroffenen verbessert werden. Eine solche Maßnahme müsste mit einer Verbesserung der personellen Ausstattung dieser Einrichtung verbunden werden. Die SPÖ wird sich dafür einsetzen, dass sowohl der Datenschutzrat, wie auch die Datenschutzkommission eine bessere Ausstattung erhalten, um Österreich in diesem Bereich europareif zu machen.
9. Frage: e-card / Bürgerkarte
Welche Maßnahmen müssen Ihrer Ansicht nach im Zusammenhang mit der
e-card und dem Konzept der Bürgerkarte gesetzt werden? In welchen
Bereichen sollten solche Karten eingesetzt werden? Welche
Rahmenbedingungen müssen Ihrer Ansicht nach für den Einsatz erfüllt
sein? Sollte Ihrer Ansicht nach jeder Bürger verpflichtend mit einer
Bürgerkarte ausgestattet werden?
Antwort 9:
Auch hier sei auf die Beantwortung der Frage 6 verwiesen. Gerade die e-card
und die damit verbundenen Datenschutz- und Rechtsfragen sind ein treffendes
Beispiel für den Bedarf an einer umfassenden und öffentlichen Debatte über
diesen Sektor. Neben all diesen Fragen ist aber gerade die Akzeptanz durch
die BürgerInnen zentrale Voraussetzung, um dieses Projekt bestmöglich und
im Sinne der BürgerInnen umzusetzen.
Das unkoordinierte Vorgehen zwischen den betroffenen Ressorts der FPÖ-ÖVP-Bundesregierung haben gezeigt, wie man die BürgerInnen verunsichert, wegen Unkoordiniertheit und Ressortegoismen kein gesamtheitliches Projekt zu gestalten in der Lage ist und wie eben ein solches Projekt nicht umgesetzt werden darf.
[Wed, 9 Oct 2002 14:20:27 +0200] Susanna Enk übermittelt die Antworten für SPÖ-Parteivorsitzenden Alfred Gusenbauer.
http://www.vibe.at/aktionen/200210/neun_fragen_spoe.html
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zuletzt aktualisiert: Sunday, 26-Mar-2006 11:07:48 CEST