9 Fragen zur Politik für die Informationsgesellschaft

Die Antworten der SPÖ

1. Frage: Informationen des öffentlichen Sektors

Welche Position vertreten Sie bezüglich der Veröffentlichung von Informationen des öffentlichen Sektors? Sollten derartige Informationen kostenlos und frei zugänglich sein oder halten Sie diesbezüglich Einschränkungen bzw. Benutzungsgebühren für notwendig? Bezüglich welcher Informationen sehen sie konkreten Handlungsbedarf? Welche Position vertreten Sie konkret bezüglich einer möglichen Einführung einer Benutzungsgebühr für den öffentlichen Zugang zum Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS)? Ist es für Sie denkbar Informationen des öffentlichen Sektors lediglich über private Unternehmen kostenpflichtig zu veröffentlichen?

Antwort 1:

Die SPÖ tritt für eine größtmögliche Transparenz der Öffentlichen Verwaltung ein und räumt dem Informationsanspruch der BürgerInnen den Vorrang gegenüber der Amtsverschwiegenheit ein. Mit einer Initiative soll in der nächsten Legislaturperiode der Grundsatz der Amtsverschwiegenheit aufgehoben werden; nur mehr in Einzelfällen soll gegenüber der Öffentlichkeit aus Geheimhaltungsgründen des Staates (Schutz personenbezogener Daten wie Steuerbescheide, militärische Sicherheit etc.) Informationen verschwiegen werden.

Solche Informationen können natürlich möglichst unbürokratisch über das Internet zur Verfügung gestellt werden. Für die SPÖ ist es allerdings auch von Bedeutung, dass sowohl der Zugang zum Medium Internet (z.B. im ländlichen Raum) gefördert wird bzw. solche Informationen für Personen, die keinen Internetzugang haben oder haben wollen, auch verfügbar sein müssen.

Für die SPÖ sind Einschränkungen und Benutzungsgebühren nur im Ausnahmefall vorstellbar.

Besondere Bedeutung hat für die SPÖ der freie Zugang zum Rechtsinformationssystem des Bundes, da es ein bedeutsamer Bestandteil des Rechtsstaates ist, dass alle Rechtsunterworfenen freien Zugang zum Recht bekommen; daher ist die Zurverfügungstellung der geltenden Fassung von Rechtsnormen eine Aufgabe des Bundes, die von diesem kostenfrei zu gewährleisten ist. In diesem Zusammenhang sei daran erinntert, dass von Abgeordneten der SPÖ am 18.1.2001 der Antrag 364/A(E) der Abg. Mag. Johann Maier und GenossInnen betr. weiterhin kostenlosen Zugang zum RIS eingebracht wurde. Von den Regierungsparteien wurde eine Behandlung im Verfassungsausschuss verweigert und der diesbezügliche Antrag vertagt.

Es sei auch erwähnt, dass den Anlass dieses Entschließungsantrages die Anfragebeantwortung 1305/AB des Bundeskanzlers Dr. Wolfgang Schüssel gewesen ist, unter der als einnahmenwirkame Maßnahmen seines Ressorts die Gebührenpflicht für Abfragen bzw. für das Herunterladen von Texten aus dem RIS angekündigt wurden. Schließlich sieht die SPÖ die Information über den öffentlichen Sektor und des öffentlichen Sektors als Aufgabe des Staates an; eine Übernahme dieser Aufgabe durch Private, die dann kostenpflichtig wäre, ist außer in Einzelfällen abzulehnen.


2. Frage: Speicherung von Verbindungsdaten

Welche Position vertreten Sie bezüglich der anlassunabhängigen Speicherung von Verbindungsdaten der elektronischen Kommunikation (E-Mail, WWW, (Mobil-)Telefonie, Fax, usw.)? Sollte eine derartige Speicherung verpflichtend erfolgen? Wenn ja: Wie lange sollten diese Daten gespeichert werden? Wer sollte die Kosten für diese Speicherung tragen? Welche sonstigen Rahmenbedingungen halten Sie für nötig? Sollten Ihrer Ansicht nach auch Inhaltsdaten der elektronischen Kommunikation gespeichert werden?

Antwort 2:

Diese Frage ist in Anbetracht der Ereignisse des 11. September 2001 und der Debatte über Anti-Terror-Maßnahmen besonders sensibel zu sehen. Darüber hinaus passieren die genannten Kommunikationsformen nach keiner einheitlichen technischen Struktur, was eine Lösung nicht einfacher macht.

Die Speicherung von Verbindungsdaten ohne Anlass ist einerseits als Recht des Betreibers anzuerkennen, um eine Abrechnung der Leistungen zu ermöglichen. Dem steht das Recht der KundInnen gegenüber, die Leistungsverrechnung detailliert zu erhalten und gegen diese einen allfälligen Einspruch zu erheben. Diese Verbindungsdaten sind nach Wegfall des Zweckes für die Speicherung umgehend zu löschen.

Was die Verwendung von Verbindungsdaten für andere Zwecke (Fahndung etc.) betrifft, ist für die SPÖ eine richterliche Anordnung unbedingt notwendig. Darüber hinaus ist durch die Einsetzung von Rechtschutzbeauftragten für eine unabhängige begleitende Kontrolle zu sorgen. Auch dabei sollte jedoch eine exzessive Inanspruchnahme, wie in Einzelfällen bereits in Österreich passiert, nicht möglich sein.

Hinsichtlich der Kosten wäre eine Vereinbarung mit den Betreibern zu erzielen, da der Staat für die Inanspruchnahme dieser Daten zu seinen Zwecken ­ eben z.B. zu Fahnungszwecken ­ auch ein Entgelt zahlen sollte.

Was die Diskussion über die Speicherung aller Verbindungsdaten unabhängig vom Anlassfall ­ also auf Vorrat ­ betrifft, steht die SPÖ diesem Vorhaben kritisch gegenüber, da damit ein massiver Eingriff in die Privatsphäre aller Benützer der elektronischen Kommunikation verbunden ist.


3. Frage: Datenzugriff / Hacker

Welche Position vertreten Sie bezüglich der in der vergangenen Legislaturperiode vorgenommenen Änderungen im Militärbefugnisgesetz (jederzeitiger Zugriff auf Benutzerdaten öffentlicher Telekommunikationsdienste) und die durch das Strafrechtsänderungsgesetz eingeführten Bestimmungen bezüglich des Eindringens in Computersysteme? Sollten die darin geregelten Befugnisse und Strafbestimmungen ausgebaut/eingeschränkt werden?

Antwort 3:

Die SPÖ hat das von der schwarz-blauen Regierung vorgeschlagene Militärbefugnisgesetz wegen der drastischen Ausweitung der Befugnisse der Geheimdienste scharf kritisiert und deswegen auch nicht zugestimmt. Ihrer Auffassung sind alle diese Bestimmungen zu weit gehend, insbesondere ist nicht einzusehen, dass dem Militär auf einmal umfassende Befugnisse, wie sie sonst nur zur Kriminalitätsbekämpfung vorgesehen sind, eingeräumt wurden, und das keineswegs eingeschränkt auf den militärischen Bereich.

Die SPÖ tritt daher dafür ein, dass auch der generelle Zugriff auf die Benutzerdaten öffentlicher Telekommunikationsdienste beseitigt wird und nur mehr für militärische Zwecke unter strengen Voraussetzungen und Kontrolle durch einen Rechtschutzbeauftragten möglich ist.


4. Frage: Biometrie

Welche Position vertreten Sie bezüglich der flächendeckenden Erfassung biometrischer Kennzeichen (z.B. Fingerabdrücke) und der Verwendung dieser Kennzeichen in Ausweisen bzw. zur Identifikation gegenüber Behörden?

Antwort 4:

Die SPÖ beurteilt diese Maßnahme als allgemeine Maßnahme gegenüber der Gesamtbevölkerung auch im Lichte der Terror-Bekämpfung als überschießend. Darüber hinaus bringt ­ wie auch intern. Beispiele zeigen ­ der Eingriff gegenüber allen BürgerInnen nicht jene Erfolge mit sich, die einen solchen Eingriff rechtfertigen können.


5. Frage: barrierefreier Zugang

Welche Maßnahmen sollten Ihrer Ansicht nach zur Sicherstellung des barrierefeien Zugangs - Benutzbarkeit für z.B. blinde und sehbehinderte Menschen - zu Internetauftritten und Anwendungen des e-Government unbedingt ergriffen werden? Welche Maßnahmen haben Sie bzw. Ihre Partei in diesem Bereich bisher konkret gesetzt? Ist Ihre Homepage bzw. die Homepage Ihrer Partei so gestaltet, dass sie auch für blinde und sehbehinderte Menschen problemlos benutzbar ist?

Antwort 5:

Heute ist nahezu an jedem Arbeitsplatz ein Computer in irgendeiner Form im Einsatz: Sehbehinderte und blinde Menschen erhalten damit erstmals eine Chance sich vollständig in der von Leistung geprägten Arbeitswelt zu etablieren und zu bewähren. Die durch Sehschädigung hervorgerufenen Handicaps, wie Mobilitätseinschränkung, werden dadurch reduziert, daß viele Arbeiten durch Datenfernübertragung sozusagen "zu Hause" erledigt werden können. Viele "Wege" fallen weg, die Informationen erhält bzw. versendet man via Modem und Computer. Der Einsatz einer speziellen Hard- und Software ermöglicht dem Sehgeschädigten, diese digitalen Informationen in eine für ihn lesbare Form zu bringen und ihn somit für einen computerunterstützten Arbeitsplatz zu qualifizieren.

Die SPÖ tritt daher dafür ein, dass spezielle EDV-Schulungen den behinderten Mitmenschen die Möglichkeit zur vollen Integration am Arbeitsplatz und somit auch zur Benutzung des E-Government eröffnen. Bereits jetzt ist es in heimischen Schulungszentrum möglich, den Europäischen Computer-Führerscheins (European Computer Driving Licence, kurz ECDL) unter spezieller Berücksichtigung der Anforderungen Blinder und Sehbehinderter, abzulegen.

Freilich sollte mit steuerlichen Anreizen sowohl privat als auch beruflich der Ankauf von entsprechender Hard- und Software unterstützt werden, da erst bei Einsatz entspechender technischer Hilfsmittel, z.B. "vorlesende Browser", das Internet für Sehbehinderte nutzbar wird. Da allen behinderten Menschen die Möglichkeit gegeben werden sollte, das Internet und seine Dienste effizient zu nutzen, wäre eine nur auf Sehbehinderung abgestellte Programmierung von WEB-Servern nicht ausreichend. Daher ist auch die SPÖ-Hompage unter Einsatz speziell für Sehbehinderte konzipierter Hilfsmittel "problemlos" nutzbar.


6. Frage: dringliche Steuerungsmaßnahmen für den IT-Bereich

Welche Maßnahmen sollten Ihrer Ansicht nach in der kommenden Legislaturperiode in den Bereichen Internet, elektronische Datenverarbeitung, Privatsphäre, Cybercrime unbedingt gesetzt werden?

Antwort 6:

Für zukünftige Maßnahmen gilt es, gerade in einem Bereich, der völlig divergierende Rechtsgüter betrifft, mit Ausgewogenheit und Augenmaß Maßnahmen zu setzen.

Die österr. Tradition ist gerade im Bereich der personenbezogenen Daten besonders sensibel. Ist es in den skandinavischen Staaten üblich, sensible Daten zu veröffentlichen, ist in Österreich zu solchen Daten (eben z.B. Steuer- und Einkommensdaten) ein gegenläufiger Trend zu erkennen. Es sei in diesem Zusammenhang an das Bundesverfassungsgesetz erinnert, welches eine Veröffentlichung von allen Personen in einem Einkommensbericht vorsieht, die über 80 % des Einkommens eines Abgeordneten erhalten und die in Rechtsträgern beschäftigt sind, die der Kontrolle des Rechnungshofes unterliegen. Diese Bestimmung des Bundesverfassungsrechts wurde von diversen Betroffenen angefochten, ein Einkommensbericht konnte daher bis heute nicht erstellt werden, die Entscheidung ist beim Europäischen Gerichshof anhängig.

Im Gegentrend dazu wurden mit einer Reihe von Gesetzesänderungen Bestimmungen geschaffen, die es dem Staat ermöglichen, personenbezogene Daten über die BürgerInnen zu sammeln. Eine Reihe dieser Änderungen wurde vom Datenschutzrat heftig kritisiert. Betrachtet man sie jedoch in ihrer Gesamtheit, so wurde in letzter Zeit ein großer Schritt in Richtung Anlegung von Datensammlungen und Verknüpfungen dieser Datensammlungen gesetzt.

Die Auswirkungen all dieser gesetzlichen Maßnahmen sollten unter Beiziehung von Experten und des Datenschutzrates evaluiert werden, um sicherzustellen, dass die Behörden nur jene Informationen über die BürgerInnen erhalten, die für die Erfüllung ihrer Aufgaben notwendig sind, darüber hinausgehende Daten müssen im Interesse der BürgerInnen geschützt werden.

Diese Diskussion ist breit und öffentlich zu führen und soll ebenfalls die Aspekte einer e-Card (siehe auch Fragen 8 und 9) oder des sog. Personenkennzeichens berücksichtigen.

Was die Fragen des Internet betrifft, ist eine nationalstaatliche Herangehensweise wenig sinnvoll. Nur eine internationale Gemeinschaft kann dafür sorgen, dass dieses wichtige moderne Medium seine positiven Aspekte auf der einen Seite beibehält und auf der anderen Seite wirksame Maßnahmen gegen kriminelle Handlungen gesetzt werden können.


7. Frage: offene Standards / Open Source Software

Was ist Ihre Haltung zu offenen Standards und Schnittstellen in der EDV-Branche, insbesondere auch im Bezug auf eine transparente und bürgerfreundliche Verwaltung? Planen Sie, derartige Standards in der Verwaltung durchzusetzen? Haben Sie weiters vor, Open Source Software (OSS) in der Verwaltung, Schulen,... einzusetzen? Werden Sie generell die Benutzung und Entwicklung von OSS fördern oder einfordern?

Antwort 7:

Der Einsatz von Open-Source-Software wird heute nicht mehr nur in Fachzirkeln, sondern mittlerweilen in der breiten Öffentlichkeit diskutiert. Große Hardware-Hersteller wollen in Zukunft in ihren Rechnern verstärkt OSS verwenden. Und zahlreiche Hacker haben überdies gezeigt, dass "Software Monokulturen" für Angriffe besonders anfällig sind. Dort wo es vernünftig ist sollte OSS daher selbstverständlich zum Einsatz kommen. Mehrere EU-Staaten haben bereits die Potentiale der Open-Source-Software erkannt und, wie das Beispiel BRD zeigt, Strategien zur Unterstützung von Sicherheit und Wettbewerb in der Informationsgesellschaft entwickelt: Das Ministerium für Wirtschaft und Technologien unterstützt die Entwicklung einer vertrauenswürdigen, nutzerfreundlichen und offenen Verschlüsselungssoftware. Die SPÖ tritt schon seit längerem für die Schaffung eines eigenen Technologieministeriums ein. Analog des bundesdeutschen Beispieles sollte dieses Ministerium auch in Österreich die Benutzung und Entwicklung von OSS fördern.


8. Frage: Datenschutz / Privacy

Halten Sie die bestehenden Bestimmungen bezüglich Datenschutz und Schutz der Privatsphäre für ausreichend oder sehen Sie in diesem Bereich Bedarf für Veränderungen? Wird die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen im öffentlichen wie auch im privaten Sektor Ihrer Ansicht nach ausreichend überprüft?

Antwort 8:

Die Grundzüge der Antwort sind schon in der Antwort zu Frage 6 dargestellt. Für die SPÖ ist es jedoch von besonderer Bedeutung, dass Österreich im europäischen Kontext wieder eine Vorreiterrolle übernimmt, um den Datenschutz auf der europäischen Ebene weiter sinnvoll auszubauen. Gerade der europäische Rechtsraum hat bei dieser Problemstellung eine Vorreiterrolle einzunehmen, wobei der Schutz von Daten der BürgerInnen nicht nur gegenüber dem Staat, sondern auch gegenüber den Einrichtungen der Wirtschaft eine große Herausforderung sind.

Ebenso ist die besondere Schutzwürdigkeit der sensiblen Daten (Daten über die rassische und ethnische Herkunft, politische Meinung, Gewerkschaftszugehörigkeit, religiöse oder philosophische Überzeugung, Gesundheit oder Sexualleben) noch keine Selbstverständlichkeit im alltäglichen Bewusstsein all jener, die mit solchen Daten umzugehen haben, geworden.

Die Überprüfung der Einhaltung der Datenschutzbestimmungen kann durch eine Zuständigkeit der Datenschutzkommission auch im privaten Bereich für den Betroffenen verbessert werden. Eine solche Maßnahme müsste mit einer Verbesserung der personellen Ausstattung dieser Einrichtung verbunden werden. Die SPÖ wird sich dafür einsetzen, dass sowohl der Datenschutzrat, wie auch die Datenschutzkommission eine bessere Ausstattung erhalten, um Österreich in diesem Bereich europareif zu machen.


9. Frage: e-card / Bürgerkarte

Welche Maßnahmen müssen Ihrer Ansicht nach im Zusammenhang mit der e-card und dem Konzept der Bürgerkarte gesetzt werden? In welchen Bereichen sollten solche Karten eingesetzt werden? Welche Rahmenbedingungen müssen Ihrer Ansicht nach für den Einsatz erfüllt sein? Sollte Ihrer Ansicht nach jeder Bürger verpflichtend mit einer Bürgerkarte ausgestattet werden?

Antwort 9:

Auch hier sei auf die Beantwortung der Frage 6 verwiesen. Gerade die e-card und die damit verbundenen Datenschutz- und Rechtsfragen sind ein treffendes Beispiel für den Bedarf an einer umfassenden und öffentlichen Debatte über diesen Sektor. Neben all diesen Fragen ist aber gerade die Akzeptanz durch die BürgerInnen zentrale Voraussetzung, um dieses Projekt bestmöglich und im Sinne der BürgerInnen umzusetzen.

Das unkoordinierte Vorgehen zwischen den betroffenen Ressorts der FPÖ-ÖVP-Bundesregierung haben gezeigt, wie man die BürgerInnen verunsichert, wegen Unkoordiniertheit und Ressortegoismen kein gesamtheitliches Projekt zu gestalten in der Lage ist und wie eben ein solches Projekt nicht umgesetzt werden darf.


[Wed, 9 Oct 2002 14:20:27 +0200]  Susanna Enk übermittelt die Antworten für SPÖ-Parteivorsitzenden Alfred Gusenbauer.


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