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Gesetzesänderung Telekommunikationsgesetz (TKG 2003)

Am 29.9.05 wurde ein Initiativantrag zur Änderung des TKG 2003 eingebracht. Der Gesetzesentwurf wurde vom Verkehrsausschuß einstimmig angenommen und am 19.10.05 in der 125. Sitzung des Nationalrates einstimmig beschlossen.

Neu Update: Die Gesetzesänderung ist seit 1.3.06 in Kraft.

VIBE!AT begrüßt die Gesetzesänderung, insbesondere die Streichung der Unterscheidung zwischen Konsumenten und Unternehmern und die Erwähnung der ECG-Liste der RTR (sog. Robinsonliste).

Begrüßenswert auch die Feststellung des Verkehrsausschusses:
"Der Ausschuss geht davon aus, dass eine Veröffentlichung der Kontaktinformationen auf Grund einer gesetzlichen Verpflichtung, z.B. im Impressum einer Website, nicht als Zustimmung angesehen werden kann, da sie in diesem Zusammenhang offensichtlich nicht als Einwilligung zum Empfang von Nachrichten im jeweiligen Geschäftsbereich gewertet werden kann. [...]"

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zuletzt aktualisiert: Tuesday, 25-Apr-2006 10:17:05 CEST