Position von VIBE!AT zur Konsultation VoIP der RTR

Vorwort

Der Verein für Internetbenutzer Österreichs (VIBE!AT) begrüßt die Möglichkeit, auf diesem Weg die für Konsumenten relevanten regulatorischen Aspekte von VoIP zu beleuchten.

Voice over IP (VoIP) hat das Potential, den Mark der Kommunikationsbetreiber deutlich zu erweitern und über die so entstehende Produktvielfalt den Konsumenten sowohl in der Art der Dienste, als auch in der Preisgestaltung neu Perspektiven zu eröffnen.

Ziele

Wir sind der Meinung, dass der regulatorischen Behandlung von VoIP Dienstleistungen folgende Ziele zugrunden liegen sollten:

Es ist aus unserer Sicht nicht die Aufgabe der Regulierung, bestehende Geschäftsmodelle zu schützen.

Klassifikation

Die Klassifikation der VoIP Dienste in Class A und Class B ist ein guter erster Schritt, wird aber nicht ausreichen um die kommende Dienstevielfalt hinreichend gut zu beschreiben. Wir geben hier folgende Punkte zu bedenken.

Nummernvergabe

Die Nummernvergabe ist ein heikles Thema da die Art der verfügbaren Nummern für VoIP einen starken Einfluss hat auf:

Wir sehen aktuell Defizite in der Umsetzung der Zusammenschaltungspflicht laut §4 KEM-V. Insbesondere nehmen wir mit Bedauern zur Kenntnis, dass der Konsument kein seinem Anbieter gegenüber einklagbares Recht der Vermittlung seiner abgehenden Rufe an alle gültigen Rufnummern zu haben scheint. Als Seiteneffekt davon sind die VoIP-Nutzer, deren Anbieter die Nummernbereiche 0720 und 0780 nutzen, benachteiligt.

Sowohl die geographischen Nummern, als auch 0720 und 0780 sind quellnetztarifiert. Es ist daher dem freien Markt überlassen, dass die Tarife für Rufe an diese Nummern konsumentenfreundlich sind. Die Konkurrenz unter den Anbietern hat dies auch für die geographischen Nummern erreicht: Preise für Rufe an klassische Festnetzanschlüsse sind ein Hauptpunkt in der Werbung aller Festnetz- und Mobilfunkanbieter, und sind daher knapp kalkuliert.
Die Ziele 0720 und 0780 haben diese Stellung in der Werbung nicht. Ein hoher Preis dorthin hat (wenn er überhaupt in den Broschüren erwähnt wird) wenig Einfluss auf die Konsumentenentscheidung, da ja die Zahl der dort erreichbaren Nutzer noch relativ klein ist.
Nur: solange Rufe dorthin teuer sind, macht das wiederum diese für VoIP prädestinierten Nummernbereiche unattraktiv für neue Kunden. Falls VoIP auf 0720/0780 eingeschränkt wird, können die klassischen Anbieter diesen Teufelskreis ausnutzen, um die neue Konkurrenz VoIP zu behindern. Das liegt nicht im Interesse der Konsumenten.

Es sollte Konsumenten ermöglicht werden, ihre bestehenden Nummern auf VoIP-basierte Telefone zu übertragen, ohne dass dazu das Potential von VoIP eingeschränkt werden muss. In anderen Bereichen wurde erkannt, dass die Portierung von Rufnummern ein wichtiger Faktor ist, damit Kunden nicht an einzelne Anbieter gefesselt werden können. Das gleiche gilt hier auch, nur geht es jetzt um eine Bindung an eine Technologie. Eine Möglichkeit zur  Portierung ohne wenn und aber erhöht die Mobilität der Kunden und somit die Konkurrenz zwischen dem Festnetz und VoIP, und ist somit aus Konsumentensicht wünschenswert.

Die im Konsultationspapier erwähnte Notwendigkeit eines fixen physikalischen Netzabschlusspunktes als Bedingung für die Vergabe von geographischen Nummern ist in diesem Kontext eine unnötige Einschränkung. Was bei einer vertikalen Integration von ISP und VoIP-Anbieter vielleicht noch machbar ist verhindert die freie Wahl jedes Anbieters für jedes Service durch den Konsumenten und führt nur zu bürokratischen Fallstricken. Denkt man die im Papier vorgeschlagene Sicherstellung eines spezifischen IP-Zuganges  als Grundlage für geographische Nummern weiter, so sollte es auch kein Problem sein, mobile Rufnummern an VoIP-Dienste zu vergeben, solange diese sicherstellen, dass die Kunden über WLAN oder UMTS online sind.

Wir sehen zwei mögliche Ansätze zur Nummernvergabe:

  1. Öffnung der geographischen Nummern für VoIP
    Das ist die einfache Lösung da sie sowohl ein Ventil für den vorhin angesprochenen Teufelskreis bietet, die Portierung vereinfacht und damit VoIP-Nummern transparent  in die bestehende Nummernstruktur integriert.

    Falls eine komplette Aufgabe des Ortsbezuges nicht machbar ist, so sollte dieser auf eine Rechnungsadresse im betreffenden Ort (oder besser: Bundesland) reduziert werden.

  2. Starker regulatorischer Schutz von 0720/0780
    Damit die für VoIP vorgesehenen Nummernbereiche wirklich im Markt angenommen werden, müssen die oben angeführten Bedenken bezüglich Erreichbarkeit und Tarifierung ausgeräumt werden. Ein Weg das zu erreichen wäre es, die Tarife in das Festnetz als Obergrenze für Tarife nach 0720/0780 festzulegen.

    Dieser Aspekt geht uns im Papier der RTR ab: Es wird nur über die Anforderungen an die VoIP Anbieter gesprochen, aber nicht wie sich alle anderen Anbieter im Umgang mit der neuen Konkurrenz zu verhalten haben.

In beiden Fällen muss die Portierung von Festnetznummern zu VoIP-Anbietern ohne weitere Auflagen möglich sein.

Über VIBE!AT

Der "Verein für Internet-Benutzer Österreichs (VIBE.AT)" wurde Anfang 1999 infolge von Diskussionen im Usenet gegründet, um die Interessen der Benutzer gegenüber Behörden, Internet-Service-Providern (ISPs) und anderen Organisationen zu vertreten.

Kontakt:

Web: http://www.vibe.at/
Email: Otmar Lendl, info@vibe.at


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zuletzt aktualisiert: Sunday, 26-Mar-2006 11:17:47 CEST