9 Fragen zur Politik für die Informationsgesellschaft

Die Antworten der DEMOKRATEN

1. Frage: Informationen des öffentlichen Sektors

Welche Position vertreten Sie bezüglich der Veröffentlichung von Informationen des öffentlichen Sektors? Sollten derartige Informationen kostenlos und frei zugänglich sein oder halten Sie diesbezüglich Einschränkungen bzw. Benutzungsgebühren für notwendig? Bezüglich welcher Informationen sehen sie konkreten Handlungsbedarf? Welche Position vertreten Sie konkret bezüglich einer möglichen Einführung einer Benutzungsgebühr für den öffentlichen Zugang zum Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS)? Ist es für Sie denkbar Informationen des öffentlichen Sektors lediglich über private Unternehmen kostenpflichtig zu veröffentlichen?

Für uns, DIE DEMOKRATEN, ist das Internet eine tief greifende Bereicherung des alltäglichen - privaten wie beruflichen - Lebens. Das WWW ist nicht nur auf dem besten Weg, zum wichtigsten Informationsmedium unserer Gesellschaft zu werden - für manche Bevölkerungsgruppen (so z.B. Studenten) ist es das bereits.

Aufgrund der Tatsache, dass die Informationsverbeitung via WWW nicht nur der rascheste, sondern auch der kostengünstigste Weg ist, um große Teile der Bevölkerung eines Landes zu erreichen, ist es geradezu als fahrlässig zu bezeichnen, dass der Gesetzgeber bisher von dieser Möglichkeit nicht verstärkt Gebrauch gemacht hat.

Unserer Meinung nach sind sämtliche für die Veröffentlichung bestimmte Informationen bezüglich der Administration des Staates, der Länder, aber auch der Kommunen uneingeschränkt über das Internet zugänglich zu machen.
Diese Maßnahme böte sowohl für die BürgerInnen als auch für die jeweilige Behörde ein erhebliches Einsparungspotenzial. Anfängliche Investitionen würden sich binnen kürzester Zeit bezahlt machen.

Aus diesem Grund wären jegliche Einschränkungen oder Benutzungsgebühren nicht nur kontraproduktiv, sie kämen nahezu einem "Betrug" an den UserInnen, d.h. BürgerInnen, gleich, die erwarten dürfen, dass mit ihrem Geld verantwortungsvoll umgegangen wird.

Da weiters in unserem Land das Prinzip "Unwissenheit schützt nicht vor Strafe" gilt, wonach die Administration voraussetzt, dass den BürgerInnen sämtliche für sie geltende Gesetze bekannt sind (oder das zumindest sein sollten), hat der Gesetzgeber unseres Erachtens sehr wohl dafür zu sorgen, dass dem Volk alle der rund 6000 Seiten an neuen Geseztestexten jährlich (!) auch bekannt gemacht werden. Und das kostenlos.

Welche anderen Möglichkeiten als Internet-Informationssysteme in der Art des RIS hat der Staat denn dazu zur Verfügung? Richtig: keine!

Solange jede/r StaatsbürgerIn nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten zu erfüllen hat, obliegt es dem Staat, die Information über eben diese Pflichten bereitzustellen. Diese Aufgabe an halbstaatliche oder gar gänzlich private Unternehmen abzuschieben, ist für uns undenkbar.


2. Frage: Speicherung von Verbindungsdaten

Welche Position vertreten Sie bezüglich der anlassunabhängigen Speicherung von Verbindungsdaten der elektronischen Kommunikation (E-Mail, WWW, (Mobil-)Telefonie, Fax, usw.)? Sollte eine derartige Speicherung verpflichtend erfolgen? Wenn ja: Wie lange sollten diese Daten gespeichert werden? Wer sollte die Kosten für diese Speicherung tragen? Welche sonstigen Rahmenbedingungen halten Sie für nötig? Sollten Ihrer Ansicht nach auch Inhaltsdaten der elektronischen Kommunikation gespeichert werden?

Die Speicherung von elektronischen Kommunikationsdaten ist ein sehr heikles Thema: Einerseits steht jegliche derartige Speicherung in krassem Widerspruch zum Datenschutz als Bürgerrecht, andererseits bietet sie eine wertvolle Unterstützung für polizeiliche Fahndungsarbeit.

Da für uns DEMOKRATEN dem Recht der BürgerInnen auf Privatsphäre eindeutig der Vorzug zu geben ist, lehnen wir eine Speicherung ohne konkreten Anlassfall ab. Das bedeutet, dass jegliche Kommunikationsdaten vom Provider sofort zu löschen sind.

Lediglich auf richterliche Verordnung - und unter der Kontrolle eines unabhängigen Aufsichtsorgans - sollen Daten an Fahndungsbehörden weitergegeben werden dürfen, wobei in jedem Einzelfall ein detailliertes Protokoll zu führen ist, um welche Daten es sich dabei handelt. Dieses Protokoll ist den betroffenen BürgerInnen nach Einstellung der Fahndung unbedingt auszuhändigen. Eine unabhängige Kommission muss allerdings als überwachendes Organ eingesetzt werden, um solche Praktiken prüfen zu können.

Die Kosten für die Speicherung zu Fahndungszwecken hat der Staat zu tragen. Gegebenenfalls kann aber vorgesehen werden, diese Kosten nach erfolgtem Schuldbeweis, d.h. gerichtlicher Verurteilung von Verdächtigen von Letzteren einzubringen.


3. Frage: Datenzugriff / Hacker

Welche Position vertreten Sie bezüglich der in der vergangenen Legislaturperiode vorgenommenen Änderungen im Militärbefugnisgesetz (jederzeitiger Zugriff auf Benutzerdaten öffentlicher Telekommunikationsdienste) und die durch das Strafrechtsänderungsgesetz eingeführten Bestimmungen bezüglich des Eindringens in Computersysteme? Sollten die darin geregelten Befugnisse und Strafbestimmungen ausgebaut/eingeschränkt werden?

Hier hat in ganz analoger Weise zu Punkt 2 zu gelten: kein Datenzugriff ohne richterliche Genehmigung!

Auch unserem Bundesheer sind generell keinerlei Sonderrechte einzuräumen, die geeignet sind, die persönliche Freiheit der StaatsbürgerInnen einzuschränken.

Das Eindringen in Computersysteme und -netzwerke ist nach Ansicht der DEMOKRATEN durchaus vergleichbar mit dem Eindringen in ein Fahrzeug oder ein Gebäude.

Ist ein solches unversperrt, stellt dies gleichsam eine Einladung dar, es zu betreten. Wird ein Eindringling darin "ertappt", so sollte er auch im Falle von Computersystemen "höflich, aber bestimmt" hinauskomplimentiert werden. Strafbare Tatbestände sehen wir erst im Falle von Manipulationen oder Löschung von Daten als gegeben an.


4. Frage: Biometrie

Welche Position vertreten Sie bezüglich der flächendeckenden Erfassung biometrischer Kennzeichen (z.B. Fingerabdrücke) und der Verwendung dieser Kennzeichen in Ausweisen bzw. zur Identifikation gegenüber Behörden?

DIE DEMOKRATEN lehnen die flächendeckende Erfassung biometrischer Kennzeichen zur Identifikation in Ausweisen entschieden ab, da wir einerseits den Nutzen derartiger Maßnahmen nicht erkennen können (ein falscher Fingerabdruck kann zumindest ebenso leicht in einen Ausweis kopiert werden wie ein falsches Foto) und andererseits sowohl ein erheblicher finanzieller Aufwand als auch ein Schritt in Richtung "Überwachungsstaat" damit verbunden wären, die allein mit einer (potenziell) geringfügig höheren Verbrechensaufklärungsquote nicht zu rechtfertigen wären.

Oder etwas pointierter ausgedrückt: Wer plant, ein Kapitalverbechen zu begehen, trägt ohnehin Handschuhe! ;)


5. Frage: barrierefreier Zugang

Welche Maßnahmen sollten Ihrer Ansicht nach zur Sicherstellung des barrierefreien Zugangs - Benutzbarkeit für z.B. blinde und sehbehinderte Menschen - zu Internetauftritten und Anwendungen des e-Government unbedingt ergriffen werden? Welche Maßnahmen haben Sie bzw. Ihre Partei in diesem Bereich bisher konkret gesetzt? Ist Ihre Homepage bzw. die Homepage Ihrer Partei so gestaltet, dass sie auch für blinde und sehbehinderte Menschen problemlos benutzbar ist?

Im Zuge des oben erwähnten Ausbaus des staatlichen wie kommunalen Online-Auftritts ist die Implementierung von sprachgesteuerter Interaktion für blinde und sehbehinderte MitbürgerInnen unverzichtbar. Entsprechende Browser (und sonstige Software) existieren seit Jahren und werden laufend weiterentwickelt.

Das Angebot an entsprechenden EDV-Kursen sollte jedoch - mit staatlicher Förderung - deutlich erweitert werden. Maßnahmen zur Erleichterung des Internet-Zugangs für Blinde und Sehbehinderte sollten in kurzer Zeit ebenso selbstverständlich sein, wie es die Unterstützung blinder Menschen am Wahltag bereits seit Jahrzehnten ist: Wer gewählt werden will, muss sich schließlich auch um seine Wähler bemühen.


6. Frage: dringliche Steuerungsmaßnahmen für den IT-Bereich

Welche Maßnahmen sollten Ihrer Ansicht nach in der kommenden Legislaturperiode in den Bereichen Internet, elektronische Datenverarbeitung, Privatsphäre, Cybercrime unbedingt gesetzt werden?

Das Recht eines Bürgers auf Zugang zum Datennetz gehört für die Demokraten zu den Menschenrechten, wie z.B. bereits das Recht auf einen Telefonanschluß, das sogar in der Verfassung verankert ist. Daher muss das Recht eines Bürgers auf Zugang zum Internet genauso in der Verfassung verankert werden. Daraus leitet sich ab, dass auch der Staat für die Zurverfügungstellung bzw. den Aufbau der Infrastruktur zuständig ist und nicht große "Quasi"-Monopolisten Netzwerke besitzen darf, um dadurch eine immense Machtposition innezuhalten. Deshalb fordern wir staatliche Unterstützung für Netzbetreiber, wie z.B. die der über 400 Kabel-TV Provider in Österreich für den Ausbau der Netze. Ebenso müssen die Gemeinden Ihren Teil in Form von finanzieller Unterstützung leisten. Dass eine Gemeinde den Netzausbau eines Kabel-TV Providers behindert, in dem z.B. Baubewilligungen nicht erteilt werden, ist undenkbar und gefährdet die persönlichen Rechte des Einzelnen. Nur durch einen flächendeckenden Ausbau von schnellen Kommunikationsnetzen kann dem BürgerInnen der Zugang zu Informationen mittel- und langfristig garantiert werden.

Die Demokraten meinen weiters, dass im Kontext der Antwort zu Frage 1) der Staat möglichst rasch weitere Impulse in Richtung "E-Government" und, um diese nutzen zu können, flächendeckenden Internetzugang setzen sollte; z.B. in Form von diversen Boni für online abgewickelte "Behördenwege".

"Internet für alle" sollte sich ehebaldigst vom Schlagwort zur Realität mausern.

Gleichzeitig muss allerdings weitgehende Aufklärungsarbeit bezüglich Cybercrime geleistet werden, und das in weitestem Sinne. Wenn wir auch selbstverständlich nicht wollen, dass plötzlich alle MP3-DownloaderInnen als strafrechtlich zu verfolgende TäterInnen angesehen werden, so muss dennoch ein neues (Un-)Rechts-Bewusstsein im Umgang mit dem Internet als Quelle für Daten, aber auch Entertainment geschaffen werden.

Das vor wenigen Monaten in Wien ergangene Höchstgerichtsurteil, wonach der Besitz von Raubkopien zwar illegal, aber (ganz im Gegensatz zum Handel damit) nicht strafbar ist, sollte weltweit richtungsweisend sein:

Die Bekämpfung von Cybercrime in größerem Stil, z.B. in Form von Kreditkarten- und anderer Arten von Betrug, auch organisiertem Verbrechen, wird wohl eine der großen Herausforderungen für die Exekutive im neuen Jahrtausend sein.

Die erst vor Kurzem ins Leben gerufene Kripo-Abteilung für Cyberkriminalität ist daher jedenfalls auszubauen, nicht jedoch mit Sonderbefugnissen auszustatten, welche die Privatsphäre der BürgerInnen verletzen könnten!

Schließlich sind wir DEMOKRATEN auch für eine deutliche Stärkung des Konsumentenschutzes, der in den letzten Jahren - besonders von der gegenwärtigen Koalition - in seinen Möglichkeiten arg beschnitten wurde und folglich gerade auf dem Sektor IT, EDV und Internet nahezu hilflos zusehen muss, wie Österreichs UserInnen immer öfter Opfer einer neuen Generation von Geschäftemachern werden.

Beispiel: Was tun KäuferInnen eines bugverseuchten Programms, die keinen Internetzugang besitzen?


7. Frage: offene Standards / Open Source Software

Was ist Ihre Haltung zu offenen Standards und Schnittstellen in der EDV-Branche, insbesondere auch im Bezug auf eine transparente und bürgerfreundliche Verwaltung? Planen Sie, derartige Standards in der Verwaltung durchzusetzen? Haben Sie weiters vor, Open Source Software (OSS) in der Verwaltung, Schulen,... einzusetzen? Werden Sie generell die Benutzung und Entwicklung von OSS fördern oder einfordern?

Selbstverständlich kann es sich keine Administration dieser Welt leisten, sich in die Abhängigkeit von einigen wenigen - oder gar eines einzigen - Konzernen/s zu begeben. Und zumindest ebenso selbstverständlich ist es nicht das Ziel der DEMOKRATEN als liberaler Partei, den gegenwärtig herrschenden De-facto-Monopolismus auf dem EDV-Sektor zu unterstützen.

Andererseits unterliegt jedoch auch die kommunale und staatliche EDV ähnlichen Einschränkungen bezüglich Kompatibilität und Zugriffsmöglichkeit wie jede/r einzelne private UserIn - mit dem Unterschied, dass Ausfälle weiter reichende Konsequenzen haben als beim Home-PC.

Über die Halbwertszeiten von EDV- und IT-Standards lässt es sich tagelang diskutieren.

Daher: In allen Bereichen, wo OSS eine sichere, erprobte Alternative darstellt, sollte sie nach Möglichkeit auch zum Einsatz kommen. Dies darf aber nicht zum Dogma und die Verwendung proprietärer Software kein Tabu werden. Wie immer in der Politik sind auch hier sinnvolle, nicht wohlklingende Maßnahmen gefragt.


8. Frage: Datenschutz / Privacy

Halten Sie die bestehenden Bestimmungen bezüglich Datenschutz und Schutz der Privatsphäre für ausreichend oder sehen Sie in diesem Bereich Bedarf für Veränderungen? Wird die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen im öffentlichen wie auch im privaten Sektor Ihrer Ansicht nach ausreichend überprüft?

"Den Menschenrechten verpflichtet" ist nicht bloß ein leerer Slogan der DEMOKRATEN, sondern unsere Grundeinstellung zu sämtlichen Fragen des privaten und öffentlichen Lebens. Somit versteht es sich von selbst, dass wir für die Förderung des Individuums und die Stärkung der Bürgerrechte, der Privatsphäre und des Datenschutzes eintreten.

Dass in Österreich in viel zu geringem Ausmaß für Datenschutz gesorgt wird, ist eine traurige Tatsache. Für viele Banken, Kirchen, aber auch öffentliche Stellen, etc. ist Datenschutz ein bloßes Schlagwort, bestenfalls eine lästige Pflicht, deren Erfüllung murrend vonstatten geht, aber nicht verstanden wird.

Der Satz: "Das geht Sie nichts an", wird zumeist als brüskierend empfunden, obwohl damit eigentlich nur die Grenze zum Privaten gezogen wird.

So oft wird über "sensible Daten" gesprochen, und man meint damit offenbar jene Informationen, die nicht für die Allgemeinheit bestimmt sind, im Gegensatz zu jenen, bei denen eine Veröffentlichung in Ordnung geht.

In Wahrheit aber sind ALLE persönlichen Daten "sensibel". Wer legt in Österreich fest, welche Informationen über BürgerInnen "sensibel" sind und welche nicht? Und mit welchem Recht?

Die Tatsache, dass man sich anmaßt, darüber entscheiden zu dürfen, was als "nicht sensibel" gilt, ist bereits ein Eingriff in die Privatsphäre von anderen.

Wir DEMOKRATEN sehen eines unserer Hauptziele darin, ein neues Bewusstsein bezüglich Datenschutz und Privatsphäre zu schaffen. Ein Ziel, das gerade jetzt im IT-Zeitalter, in einer Zeit der Informationsverbreitung per Knopfdruck, immer vordringlicher wird.

Ohne ein derartiges neues Bewusstsein können gesetzliche Maßnahmen nur unzureichend greifen, weil sie von den Datenverwaltern - wie oben erwähnt - nicht verstanden werden.


9. Frage: e-card / Bürgerkarte

Welche Maßnahmen müssen Ihrer Ansicht nach im Zusammenhang mit der e-card und dem Konzept der Bürgerkarte gesetzt werden? In welchen Bereichen sollten solche Karten eingesetzt werden? Welche Rahmenbedingungen müssen Ihrer Ansicht nach für den Einsatz erfüllt sein? Sollte Ihrer Ansicht nach jeder Bürger verpflichtend mit einer Bürgerkarte ausgestattet werden?

Die e-Card, wie viel sie auch an Vereinfachung und Beschleunigung der Administration mit sich bringen möge, wird von uns in der geplanten Form keinesfalls unterstützt.

Solange Missbrauch - sei es durch Behörden oder durch Kriminelle - der darauf gespeicherten Daten nicht weitestgehend ausgeschlossen werden kann (MS Software?!), ist derlei geballte Information "in einer Hand" zum Schutz der BürgerInnen abzulehnen. Nach einer Überarbeitung des E-Card Vorschlages ist jedoch auch noch anzumerken, dass jeglicher Zugriff auf persönliche Daten niemals zur Pflicht werden soll, im Sinne der Erleichterung von Vorgängen muss allerdings auch die Möglichkeit gegeben sein, selbst zu entscheiden wieviel Einsicht in die Privatsphäre geduldet wird. Wenn jemand meint, er wolle aus praktikablen Gründen seinen kompletten Lebenslauf abrufbar wissen, dann soll diese Selbstbestimmung auch möglich sein.

Eine verpflichtende Ausstellung einer solchen Karte "für alle" ist für jeden Liberalen aber ein demokratiepolitischer Super-GAU!

Oder ein weiteres Kapitel aus dem blauschwarzen Lehrbuch "Totalitarismus für Anfänger"...


[Fri, 15 Nov 2002 21:59:18 +0100]   Thomas Kleinhagauer, stv. Landesobmann Die Demokraten - Wien, üebermittelt die Antworten seiner Partei.


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zuletzt aktualisiert: Sunday, 26-Mar-2006 11:07:48 CEST