18. Juni 2002

Willkürlicher militärischer Zugriff auf Benutzerdaten

VIBE!AT widerspricht entschieden!

Privacy
Am Donnerstag vergangener Woche wurde im Parlament über das Reorganisationsbegleitgesetz, mit dem auch das Militärbefugnisgesetz geändert wird, abgestimmt. Entgegen der zuvor bekannten Fassung wurden durch die Annahme eines kurzfristig eingebrachten Abänderungsantrages mit den Stimmen der Regierungsparteien die Befugnisse von militärischen Organen und Dienststellen erheblich erweitert.

Diesen ist es künftig gestattet von Betreibern öffentlicher Telekommunikationsdienste (Telefonie, Mobilfunk, Internet) jederzeit kostenfrei und unverzüglich Auskünfte über Name, Anschrift und Teilnehmernummer eines bestimmten Anschlusses zu verlangen. Besondere Voraussetzungen müssen für das Verlangen derartiger Auskünfte nicht vorliegen; es genügt, wenn das militärische Organ oder die Dienststelle diese Auskunft für die Erfüllung ihrer Aufgabe als "wesentliche Voraussetzung" betrachtet.

VIBE!AT erachtet diese Vorgangsweise und den Inhalt des Beschlusses aus mehreren Gründen für bedenklich:

Durch den kurzfristigen Abänderungsantrag wurden ein öffentliches Begutachtungsverfahren und eine Befassung des Datenschutzrates umgangen. Damit wurde sowohl der betroffenen Öffentlichkeit als auch dem für die Sicherstellung der Aufrechterhaltung des Datenschutzes zuständigen Organ jegliche Möglichkeit entzogen im Vorfeld der Beschlussfassung zu der geplanten Einschränkung des Schutzes personenbezogener Daten Stellung zu nehmen.

Die sehr allgemein gehaltene Formulierung erlaubt militärischen Organen künftig jederzeit personenbezogene Daten abzufragen. Und dies ohne das Vorliegen besonderer Sachverhalte! Es genügt völlig, wenn das jeweilige militärische Organ diese Daten als "wesentliche Voraussetzung" für die Erfüllung der Aufgaben betrachtet. Damit werden dem Militär umfassendere Zugriffsrechte gewährt als der Exekutive, die nur bei Vorliegen von "Gefahr in Verzug" Zugang zu derartigen Daten erhält. Eine Überprüfung der Angemessenheit derartiger Datenzugriffe wird dadurch de facto unmöglich gemacht.

Die Überwälzung der Kosten für die Auskunftserteilung auf die betroffenen Dienstleister stellt eine bedenkliche Verlagerung der Aufwendungen für die Landesverteidigung hin zu privatwirtschaftlich geführten Unternehmen dar. Die Aufrechterhaltung der öffentlichen und nationalen Sicherheit ist Aufgabe des Staates, der dafür mit den Einnahmen aus Abgaben und Steuern aufzukommen hat. Die Verlagerung der Kosten für die Landesverteidigung hin zu privaten Dienstleistern ist de facto einer Steuererhöhung gleichzusetzen von der die Kunden der betroffenen Dienstleister betroffen sein werden. Darüber hinaus erschwert diese Kostenverlagerung auch eine demokratische Kontrolle des Umfanges der jährlichen Datenzugriffe, da die diesbezüglich gemachten Angaben nicht anhand der Gesamtkosten auf Plausibilität geprüft werden können.

VIBE!AT spricht sich auf das Entschiedenste gegen diese demokratiepolitisch bedenkliche Vorgangsweise und den, das Grundrecht auf Datenschutz gefährdenden, Inhalt der gegenständlichen Regelungen aus und fordert die Regierungsparteien auf, den mit ihrer Mehrheit im Parlament gefassten Beschluss unverzüglich rückgängig zu machen, ein öffentliches Begutachtungsverfahren zu diesen Regelungen einzuleiten und den Datenschutzrat mit der Überprüfung dieser Regelungen zu befassen!


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zuletzt aktualisiert: Sunday, 26-Mar-2006 11:00:46 CEST