//NVP,II,AI,WI,OTS// EVP/Personenbezogene Daten/Pirker Pirker: Info-Auswahl des Konsumenten durch "Opt-Out"-System gewähr- leistet Utl.: EP ändert Kommissionsvorschlag ab Straßburg, 6. September 2001 (ÖVP-PD) "Der Konsument soll die Möglichkeit haben, im Bereich der elektronischen Werbung zuerst alle Informationen zu bekommen und dann selbst entscheiden zu können, ob er diese Informationen weiter beziehen möchte oder nicht", tritt der Kärntner ÖVP-Europaparlamentarier Dr. Hubert Pirker für die Beibehal- tung des sogenannten "Opt-Out"-Systems bei der elektronischen Werbung ein. Das Europaparlament stimmt heute in erster Lesung über einen Richtlinienvorschlag über die Verarbeitung personenbezogener Daten in der elektronischen Kommunikation ab. "Die persönlichen Daten der Teilnehmer werden automatisch in ein Verzeichnis aufgenommen, sofern der Teilnehmer dies nicht ausdrücklich untersagt. Damit bleibt dem Konsumenten die volle Informationsmöglichkeit erhalten, er bekommt aber auch das verbindliche Recht, sich vor weiteren Zusendungen zu schützen", betonte Pirker. **** Mit seiner Unterstützung des "Opt-Out"-Systems nimmt die EVP-ED- Fraktion eine andere Position als die Kommission ein, die in ihrem Vorschlag die Einführung des "Opt-In-Systems" gefordert hatte. Damit dürften die Daten des Teilnehmers nicht aufgenommen werden, insofern er nicht seine ausdrückliche vorherige Genehmigung dazu erteilt hat. "Uns erscheint dieses System als nicht zielführend. Wir beharren da- her auf der Beibehaltung des bisherigen Systems", sagte Pirker. Der Richtlinienvorschlag ersetzt und ergänzt eine bereits beste- hende Richtlinie über die Verarbeitung personenbezogener Daten. Die geltenden Bestimmungen sollen an neue und vorhersehbare Entwicklungen im Bereich der Telekommunikationsdienste und -technologien angepasst und aktualisiert werden. "Das Hauptziel besteht in der Gewährleis- tung, dass der Schutz personenbezogener Daten und der Privatsphäre weiterhin in hohem Maße für alle elektronischen Kommunikationsdienste unabhängig von der eingesetzten Technologie garantiert wird", so Pir- ker. Ein Grundsatz der Richtlinie besteht daher auch darin, bei den Vorschriften technologische Neutralität zu erreichen. "Niemand darf zur Verwendung einer bestimmten Technologieart gezwungen noch auf Grund der Verwendung einer bestimmten Technologieart diskriminiert werden. Es muss gewährleistet sein, dass für den gleichen Dienst die gleichen Rechtsvorschriften gelten, ungeachtet der Mittel, mit denen er erbracht wird", erläutert Pirker den Inhalt der Richtlinie. Rückfragen: MEP Dr. Hubert PIRKER, Tel.: 0033-3-8817-5447 (hpir- ker@europarl.eu.int) oder Mag. Philipp M. Schulmeister, EVP-ED Pres- sestelle, Tel.: 0032-75 79 00 21 (pschulmeister@europarl.eu.int) -- OEVP Pressedienst Lichtenfelsgasse 7, A-1010 Wien Tel: +43 1 40126 - 420 Fax: +43 1 40126 - 429